Stegner Dekoration GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Stegner-Dekoration GmbH, Pressig

I. Geltung

1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferers abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer auch dann nicht, wenn er im Einzelfalle nicht mehr ausdrücklich widerspricht.

II. Angebot

1. Angebote des Lieferers sind freibleibend.

2. Sämtliche dem Besteller zugängig gemachten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

III. Umfang der Lieferung

1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Bestellbestätigung des Lieferers maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.

IV. Preis und Zahlung

1. Die Preise gelten ab Werk Pressig oder einem schriftlichen Angebot frei Haus, jedoch ausschließlich Verpackung und Verpackungskosten, Steuern, insbesondere gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben. Dies gilt auch für Teil- und geteilte Lieferungen.

2. Die Zahlung wird fällig bei Erhalt der Rechnung des Lieferers oder die im Angebot geltenden Vereinbarungen.

3. Wechselzahlung, muss bei Auftragsabschluß vereinbart worden sein. Ist dies nicht der Fall, gelten sie als ausgeschlossen und ausdrücklich abgedungen. Zahlungen grundsätzlich netto, zuzüglich MwSt., soweit gesetzlich vorgeschrieben. Diskont- und Wechselspesen zu Lasten des Bezogenen. Ebenso eventuelle Bürgschaftskosten.

4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet, unbeschadet des Rechts des Lieferers, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.

V. Lieferzeit

1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellbestätigung. Bei einer Abweichung der Bestellbestätigung von der Kundenbestellung einschl. technischer Klärung etc. mit Eingang der Bestätigung des Bestellers. Bei vom Besteller oder seinen(m) Beauftragten/ Erfüllungsgehilfen verlangten oder sich zwangsläufig aufgrund von Vorschriften, Regelwerken oder Erkenntnissen ergebenden Änderungen beginnt die Lieferzeit ab der letzten Änderung und deren einvernehmlicher, abschließender Klärung.

2. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers oder durch Umstände, die vom Lieferer nicht zu vertreten sind, verzögert, so werden dem Besteller, beginnend mit Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch ½ v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.

VI. Gefahrenübergang und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendung oder Anfuhr übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers kann auf seine Kosten und Weisung die Ware durch den Lieferer versichert werden. Transportversicherung erfolgt durch den Spediteur.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.

VII. Produkthaftung

1. Wird von uns nur übernommen, wenn eine ordentliche Abmusterung erfolgt. Vor Lieferung werden Muster in Farbe und Qualität vorgestellt, die vom Kunden selbst auf den richtigen Farbton, Druckstand und Füllgutbeständigkeit geprüft und schriftlich bestätigt werden müssen.

VIII. Mängelhaftung, Schadensersatz

1. Der Besteller oder dessen Abfüller muss offensichtliche Mängel binnen einer Woche nach Erhalt durch schriftliche Anzeige an uns rügen. Für die Rechtzeitgkeit der Anzeige kommt es auf deren Absendung an. Weitergehende Pflichten nach den §§ 377, 378 HGB bleiben.

2. Liegt ein von uns vertretener Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlagen die Mangelbeseitigung oder die Ersatzlieferung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögern sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung) oder eine Herabsetzung des Entgelts zu verlangen (Minderung).

3. Alle unsere Siebdruckfarben werden mit größter Sorgfalt gemischt. Da sich jedoch das Druckmaterial und die Verhältnisse im Druckprozeß selbst ändern können, ist es uns nicht möglich für Farbnuancen und andere Eigenschaften eine Gewähr zu übernehmen. Außerdem werden im allgemeinen beim Mischen von zwei oder mehr Farben nicht alle Eigenschaften der einzelnen Farben stufenlos erhalten, so das wir anwendungstechnische Hinweise nur nach bestem Wissen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen geben können.

IX. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

1. In allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorliegenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Gefahrtragung/Versicherungsschutz
Die Waren haben wir gewöhnlich nur einige Tage oder Wochen im Hause. Der Wert der zugelieferten Teile wird uns nicht mitgeteilt und kann von uns auch nicht geschätzt werden. Eine ungenaue Stückpreisschätzung würde bei den üblich hohen Stückzahlen zu weiteren enormen Abweichungen im Gesamtergebnis führen. Somit würde eine Versicherung für fremde Waren schon alleine an der Festlegung der Versicherungssumme scheitern. Würden wir die gesamten Waren unserer Kunden die sich zeitweise bei uns am Lager befinden erhöht versichern, müssten wir die Druckpreise erheblich anheben.
Heutige Deckungskonzepte von Inhaltsversicherungen bieten Ihnen als Eigentümer die Möglichkeit, Ihre ausgelagerten Waren selbst zu versichern.

X. Gerichtsstand, Auslandsgeschäfte

1. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, auch aus Rücktritt ergebenen Streitigkeiten, auch für Urkunden.,Wechsel- und Scheckklagen, ist Coburg - HRB 3923.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.